Ich möchte hier auf das Projekt "Tivoli Garten" in Spreitenbach aufmerksam machen, welches vom VCS schon seit über 3 Jahren verzögert wird. Konkret geht es um die Verhinderung eines Baumarktes, aber auch um 400 erschwingliche Wohnungen an zentraler und verdichteter Lage mit direkten Anschluss zur künftig geplanten Limmattalbahn. Der Bau wird im Minergiestandard erstellt und hat die dazugehörige UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) bestanden. Trotzdem hat der VCS Beschwerde eingereicht, da der Baumarkt mit dem Einkaufszentrum Shoppi-Tivoli verbunden ist und verlangt eine UVP über den gesamten Komplex.
Dazu gab es heute nun ein Neues Kapitel:
http://www.nzz.ch/zuerich/vcs-zieht-tivoli-entscheid-weiter-1.18470548 - 28.01.15
Das Verwaltungsgericht hat den Entscheid des Aargauer Baudepartements bestätigt, das eine Ausdehnung der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Tivoli-Garten in Spreitenbach verlangt. Der VCS geht ans Bundesgericht.
Für die Gemeinde Spreitenbach ist das Bauvorhaben Tivoli-Garten der Migros-Genossenschaft Aare ein Vorzeigeprojekt – zumal der geplante Fachmarkt und die rund 420 Wohnungen an publikumsintensiver Lage unmittelbar neben dem Einkaufszentrum Tivoli entstehen sollen. Ein weiterer Pluspunkt ist die direkte Anbindung an die Limmattalbahn. Trotzdem stellt sich der VCS quer. Ihm geht es allerdings nicht um das konkrete Projekt, sondern um einen Grundsatzentscheid, den er nun beim Bundesgericht erwirken will.
[...]
Den Gestaltungsplan hebt aber das Gericht nicht auf, sondern weist ihn mit der Auflage der Ergänzung an die Gemeinde zurück. Die geforderte Ausdehnung der UVP auf Shoppi, Limmatpark und Umwelt-Arena lehnt das Gericht ab. Dies will der VCS nicht schlucken. Laut Micha Siegrist, Geschäftsführer der Aargauer VCS-Sektion, hat der Verband den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen. Offen sei jedoch, ob dieser überhaupt anfechtbar sei. Für die Migros ist hingegen bereits jetzt klar, dass ein Rückweisungsentscheid nicht anfechtbar ist. Wichtig sei aber, dass man im Verfahren bleiben könne, hält sie auf Anfrage fest.
Sehr Bedenklich dabei ist, dass es dem VCS nicht mal mehr um das Projekt an sich geht, sonders es für irgendeinen Grundsatzentscheid missbraucht. Dies obwohl die UVP schon vom Gericht auf das Shoppi (Aber nicht den ganzen Komplex) ausgedehnt wurde, was einen vernünftigen Kompromiss darstellt.
Um noch zu den Fakten zurückzukehren: Es ergibt überhaupt keinen Sinn, den Baumarkt überhaupt vom Shoppi physisch zu trennen, da ein Grossteil der Besucher sonst von der einen Tiefgarage in die andere fahren muss, was nicht gerade ökologisch ist. Darum blicke ich mit völligem Unverständnis auf das Treiben des VCS. Nicht nur wurde die UVP schon bestanden, sonder der VCS hat auch eine Erweiterung auf das Shoppi erreicht. Trotz allem wird nun weiter verzögert und an das Bundesgericht weitergezogen.
Weiter Quellen:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich...ueber-400-Wohnungen/story/21627495?comments=1
http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/u...eberbauung-tivoli-garten-ungueltig-1.18161837
http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/vcs-will-grundsatzentscheid-in-spreitenbach-1.18005017
Dazu gab es heute nun ein Neues Kapitel:
http://www.nzz.ch/zuerich/vcs-zieht-tivoli-entscheid-weiter-1.18470548 - 28.01.15
Das Verwaltungsgericht hat den Entscheid des Aargauer Baudepartements bestätigt, das eine Ausdehnung der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Tivoli-Garten in Spreitenbach verlangt. Der VCS geht ans Bundesgericht.
Für die Gemeinde Spreitenbach ist das Bauvorhaben Tivoli-Garten der Migros-Genossenschaft Aare ein Vorzeigeprojekt – zumal der geplante Fachmarkt und die rund 420 Wohnungen an publikumsintensiver Lage unmittelbar neben dem Einkaufszentrum Tivoli entstehen sollen. Ein weiterer Pluspunkt ist die direkte Anbindung an die Limmattalbahn. Trotzdem stellt sich der VCS quer. Ihm geht es allerdings nicht um das konkrete Projekt, sondern um einen Grundsatzentscheid, den er nun beim Bundesgericht erwirken will.
[...]
Den Gestaltungsplan hebt aber das Gericht nicht auf, sondern weist ihn mit der Auflage der Ergänzung an die Gemeinde zurück. Die geforderte Ausdehnung der UVP auf Shoppi, Limmatpark und Umwelt-Arena lehnt das Gericht ab. Dies will der VCS nicht schlucken. Laut Micha Siegrist, Geschäftsführer der Aargauer VCS-Sektion, hat der Verband den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen. Offen sei jedoch, ob dieser überhaupt anfechtbar sei. Für die Migros ist hingegen bereits jetzt klar, dass ein Rückweisungsentscheid nicht anfechtbar ist. Wichtig sei aber, dass man im Verfahren bleiben könne, hält sie auf Anfrage fest.
Sehr Bedenklich dabei ist, dass es dem VCS nicht mal mehr um das Projekt an sich geht, sonders es für irgendeinen Grundsatzentscheid missbraucht. Dies obwohl die UVP schon vom Gericht auf das Shoppi (Aber nicht den ganzen Komplex) ausgedehnt wurde, was einen vernünftigen Kompromiss darstellt.
Um noch zu den Fakten zurückzukehren: Es ergibt überhaupt keinen Sinn, den Baumarkt überhaupt vom Shoppi physisch zu trennen, da ein Grossteil der Besucher sonst von der einen Tiefgarage in die andere fahren muss, was nicht gerade ökologisch ist. Darum blicke ich mit völligem Unverständnis auf das Treiben des VCS. Nicht nur wurde die UVP schon bestanden, sonder der VCS hat auch eine Erweiterung auf das Shoppi erreicht. Trotz allem wird nun weiter verzögert und an das Bundesgericht weitergezogen.
Weiter Quellen:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich...ueber-400-Wohnungen/story/21627495?comments=1
http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/u...eberbauung-tivoli-garten-ungueltig-1.18161837
http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/vcs-will-grundsatzentscheid-in-spreitenbach-1.18005017